Klinik ist NICHT gleich Kinik
Informationsschrift der Kreisstelle Wuppertal der Tierärztekammer Nordrhein
Sehr geehrte Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer!
In der letzten Zeit sind vermehrt Zeitungsartikel und auch Annoncen aufgetaucht, in denen der Begriff "Tierklinik" verwendet wird. Die Tierärztekammer Nordrhein möchte Sie auf Folgendes hinweisen:
Nur die Bezeichnung "Tierärztliche Klinik" wird von der Tierärztekammer an die Tierarztpraxen verliehen, die die Voraussetzungen bezüglich der personellen, fachlichen, räumlichen und ausstattungstechnischen Anforderungen der Klinikordnung erfüllen! Nur dadurch wird gewährleistet, dass die hohen Anforderungen, die auch Sie an die Versorgung Ihrer Tiere und an einen Klinikbetrieb stellen, erfüllt werden! Bei Praxen, die die Bezeichnungen "Tierklinik", "Tagesklinik für Tiere", "Zentrum für klinische Tierbehandlung" o. Ä. führen, ist dieser hohe Standard nicht gewährleistet!
Auch wenn für Sie diese Bezeichnungen gleichwertig klingen:
Wir Tierärzte sind durch Gesetze (Heilberufsgesetz, Berufsordnung, Gebührenordnung...) daran gebunden, wie wir mit unseren Klienten und deren Tieren in Bezug auf Untersuchung, Behandlung und Abrechnung umzugehen haben. GmbH's und andere Gesellschaftsformen sind an diese Regeln und Normen nicht gebunden!
Die Tierärztekammer Nordrhein informiert:
Nur die Bezeichnung "Tierärztliche Klinik" als gesetzlich
geschützter Begriff gewährleistet eine den hohen Anforderungen
entsprechende Versorgung Ihrer Tiere!
Tierärztekammer Nordrhein, Kreisstelle Wuppertal